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Was muss der Rehasportler tun?

01 Wenn der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin den Bedarf für eine Verordnung von Rehabilitationssport sieht, wird er eine Verordnung für Rehabilitationssport ausstellen.

02 Die ausgefüllte Verordnung übergibt der Rehasportler/in seiner Krankenkasse. Diese prüft die Verordnung. Besteht ein Anspruch auf Reha-Sport wird dieser genehmigt. Bei Verordnungen für die die Rentenversicherung zuständig ist, z.B. im Anschluss an eine Kur, entfällt die Genehmigung durch die Krankenkasse.

03 Mit dieser Verordnung kommt der Rehasportler/in direkt zu uns (Rehasport Horb) oder zu einem Kooperationspartner (siehe Studios). Daraufhin wird mit dem/der Rehasportler/in ein unverbindliches Informationsgespräch geführt und alle offenen Fragen beantwortet. Der/die Rehasportler/in kann im Anschluss sofort mit dem Reha-Sport beginnen.