Für Rehasportler

 

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Was muss der Rehasportler tun?

Wenn der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin den Bedarf für eine Verordnung von Rehabilitationssport sieht, wird er eine Verordnung für Rehabilitationssport ausstellen.

Die ausgefüllte Verordnung übergibt der Rehasportler/in seiner Krankenkasse. Diese prüft die Verordnung. Besteht ein Anspruch auf Reha-Sport wird dieser genehmigt. Bei Verordnungen für die die Rentenversicherung zuständig ist, z.B. im Anschluss an eine Kur, entfällt die Genehmigung durch die Krankenkasse.

Mit dieser Verordnung kommt der Rehasportler/in direkt zu uns (Rehasport Horb) oder zu einem Kooperationspartner (siehe Studios). Daraufhin wird mit dem/der Rehasportler/in ein unverbindliches Informationsgespräch geführt und alle offenen Fragen beantwortet. Der/die Rehasportler/in kann im Anschluss sofort mit dem Reha-Sport beginnen.