Infos für Studios

 

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Wenn Sie Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX anbieten möchten, sind viele Voraussetzungen zu erfüllen und zahlreiche Vorschriften zu beachten, insbesondere der Umstand, dass Rehabilitations-Sport nach der Rahmenvereinbarung grundsätzlich über gemeinnützige Vereine abgebildet wird.

Als Inhaber eines Fitnessstudios oder einer ähnlichen gesundheitsorientierten Einrichtung müssen Sie eine Kooperation mit einem bestehenden Reha-Sportverein eingehen.

Wir haben uns darauf spezialisiert, diese Vorschriften und Voraussetzungen zu erfüllen. 

Dabei arbeiten wir mit der Firma Reha-Fit, einem Dienstleister im Fitness- und Gesundheitsmarkt, zusammen und haben einen einfachen, fairen und absolut transparenten Weg entwickelt, auf dem Sie zum Anbieter von krankenkassenfinanziertem Reha-Sport werden können.

Wir gewährleisten einen reibungslosen Ablauf bei der Einbindung von Reha-Kursen in Ihre Einrichtung / Ihr Studio. Unser Konzept entspricht den Vorgaben des § 44 SGB IX in vollem Umfang.