Reha-Sport wird vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen zeitbegrenzt als Pflichtleistung gefördert und bezuschusst. Der Leistungsumfang variiert mit der Schwere der Beeinträchtigung. Im Regelfall erfolgt die ärztliche Verordnung für die Absolvierung von 50 Übungsstunden á 45 Minuten in höchstens 18 Monaten. Die ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit von Rehabilitationssport und Funktionstraining ist im Allgemeinen auf bis zu zwei, höchstens drei Übungsveranstaltungen je Woche erstreckt.
Bevor mit dem Reha-Sport begonnen werden kann, muss die Teilnahme durch den zuständigen Kostenträger, z. B. die Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu muss der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese teilt mit, ob die Übernahme der Kosten bewilligt wird.
Im Überblick:
- Mehreinnahmen durch das Reha-Konzept.
- Neukundengewinnung.
- Positionierung als Gesundheitsanbieter.
- hoher Imagegewinn.
- höhere Kundenzufriedenheit.
- stärkere Kundenbindung.
- Abgrenzung von Mitbewerbern.
- einmalige Investition - keine laufenden Kosten.
- höhere Auslastung der Kursräume